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Elternvertretung

 

Geschäftsordnung Schulelternrat Joseph-Müller-Schule 11.10.2023 ( hier klicken)

 

 

 

Elternmitwirkung in der Schule

 

Das niedersächsische Schulgesetz regelt die Zusammenarbeit von Erziehungsberechtigten, Lehrern und Schülern. Es gewährt den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten das Recht, bei der Erziehung und Bildung Ihrer Kinder auch im schulischen Bereich mitzuwirken.
 

Die Erziehungsberechtigten einer Klasse (Klassenelternschaft) wählen für 2 Jahre (Wahlen im 1. und 3. Schuljahrgang) die Klassenelternvertretung (Vorsitzende/n und Stellvertreter = Klassenelternschaftsvorstand), außerdem zwei Vertreterinnen oder Vertreter in den Klassenkonferenzen (zu den Klassenkonferenzen gehören auch die Zeugniskonferenzen), sowie eine entsprechende Anzahl von Stellvertreterinnen oder Stellvertretern. Der/die gewählte Vorsitzende der Klassenelternschaft lädt in Absprache mit der Klassenlehrerin zu Elternversammlungen (mindestens zweimal im Jahr) ein. Die Vorsitzenden und Stellvertreter aller Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat (Versammlung der Klassenelternschaftsvorstände).

 

Der Schulelternrat wählt die Elternratsvorsitzende oder den Elternratsvorsitzenden und deren Stellvertreter sowie sechs Vertreterinnen oder Vertreter und sechs Stellvertreterinnen und Stellvertretern in der Gesamtkonferenz.

Der Schulelternrat wählt je zwei Elternvertreterinnen / Elternvertreter für die Fachkonferenzen.

 

 

Schulelternrat:

 

Vorsitzende:         
Frau Harting-Jedamzik
Stellvertretender:  
Herr Sander

 

 

 

Schulvorstand:
 

Frau Dettmer
Frau Bode
Frau Voigtländer
Frau Blank
 

 

 

 

(Schuljahr 2023 / 2024)

 

 

Protokoll der Schulelternrat-Sitzung vom 11.10.2023 (Zum Öffnen hier klicken)

Protokoll SER Sitzung 10.04.2024

 

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